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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der vehiClever GmbH

Am Schinderwasen 9, D-89134 Blaustein

(nachfolgend vehiClever genannt)

 

Stand: Januar 2024

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Auto-Abo Produkt der vehiClever GmbH (nachfolgend " AGB" genannt) regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien in allen Vertragsverhältnissen, in denen vehiClever gegenüber Verbrauchern (entsprechend §13 BGB und nachfolgend "Abonnent" genannt), Fahrzeuge im Rahmen eines Auto-Abo Produktes bereitstellt, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.

 

A. Geltungsbereich

Die in diesen AGB enthaltenen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu Mietvertrag

(MV) von vehiClever in der zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme gültigen Fassung. Widersprechen Bedingungen in den AVB diesen AGB, so haben die Bedingungen aus den AGB Vorrang.

 

B. Gegenstand des Vertrages, Buchungsberechtigte

1. vehiClever ist ein Auto-Abo Anbieter und stellt dem Abonnenten ein Fahrzeug aus der gebuchten Fahrzeugkategorie gegen ein monatliches Entgelt in vertraglich vereinbarter Höhe zur Verfügung. Dieses monatliche Entgelt beinhaltet die Übernahme der Kosten für KFZ-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoschutz, Schutzbrief, Zulassung, Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag, Wartungs- und Verschleißreparaturen, saisonale Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen zu den nachstehenden Bedingungen.

 

Der Abonnent hat dabei nur die Wahl zwischen den angebotenen Fahrzeugkategorien, hat aber keinen Anspruch auf einen konkreten Fahrzeugtyp oder ein konkretes Fahrzeug.

 

2. Zur Buchung des Produktes bei vehiClever berechtigt sind Verbraucher:

- ab einem Mindestalter von 21 Jahren

- mit Wohnsitz in Deutschland

- die im Besitz einer, in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis sind.

 

3. Nutzungsberechtigt und damit erlaubt das Fahrzeug zu führen, sind der Abonnent und alle im Mietvertrag als zusätzliche Fahrer eingetragenen Personen. Der Abonnent kann bei der Buchung Zusatzfahrer dazubuchen. Bei der Fahrzeugübergabe müssen von allen gebuchten nutzungsberechtigten Personen die gültigen Ausweisdokumente sowie die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnisse vorliegen.

 

4. Abhängig von der gebuchten Fahrzeugkategorie können andere Voraussetzungen (Mindestalter, Führerscheinbesitz) gelten. Diese können in der Fahrzeugübersicht dieser AGB (siehe Abschnitt N.) eingesehen werden. Sämtliche Fahrer müssen alle gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zum Führen der bereitgestellten Fahrzeuge erfüllen. Der Abonnent ist selbst dafür verantwortlich, Fahrzeugschlüssel nur an Personen zu überlassen sowie den Betrieb des Fahrzeuges nur Personen zu gestatten, die die vorgenannten gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen zum Führen der Fahrzeuge erfüllen. Des Weiteren hat der Abonnent dafür Sorge zu tragen, dass alle weiteren Fahrer und Nutzer des Fahrzeuges die den Abonnenten treffenden vertraglichen Pflichten aus diesen AGB einhalten. Ferner muss der Abonnent sicherstellen, dass er den jeweiligen Fahrer des bereitgestellten Fahrzeuges stets benennen kann und hat dies vehiClever jederzeit auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen.

 

C. Vertragsschluss

1. Die auf der Website von vehiClever dargestellten Abonnements stellen kein verbindliches Angebot von vehiClever dar, sondern dienen der Aufforderung des Abonnenten zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB gibt der Abonnent mit Klick auf “mieten” oder „kaufen“ gegenüber vehiClever ab.

 

2. Im Anschluss der Buchung erhält der Abonnent per E-Mail einen Überblick über die gebuchten Leistungen (Buchungsübersicht des Abonnenten), dies stellt seitens vehiClever noch keine Vertragsannahme dar. Die vehiClever GmbH behält sich unter anderem im Fall einer negativen Bonitätsauskunft des Abonnenten vor, den Vertragsschluss abzulehnen. Dem Abonnenten steht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

 

3. Die vehiCleverGmbH prüft im Anschluss an die Buchung die Verfügbarkeit der gebuchten Fahrzeugkategorie. Bei gegebener Verfügbarkeit kontaktiert VehiClever den Abonnenten zur Klärung der Fahrzeugabholung und bestätigt im Anschluss die Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung seitens VehiClever). Mit der Buchungsbestätigung seitens VehiClever kommt der Vertrag zum Auto-Abo zwischen VehiClever und dem Abonnenten zustande.

4. Mit der Buchungsbestätigung durch vehiClever erhält der Abonnent alle relevanten Informationen zur Fahrzeugbereitstellung. Eine Änderung des von vehiClever bestätigten Termins zur Fahrzeugabholung ist nicht möglich. VehiClever behält sich allerdings das Recht vor, Buchungen des Abonnenten ohne Angabe von Gründen

abzulehnen.

 

5. Der Abonnent hat die Möglichkeit sein gebuchtes Auto-Abo bis spätestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Datum der Fahrzeugabholung kostenlos gegenüber vehiClever schriftlich (Textform ist ausreichend) zu stornieren. Bei einer späteren Stornierung seines Auto-Abos gegenüber vehiClever fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von einmalig 85 EUR (brutto) an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Gebührenpauschale. Nach dem vertraglich vereinbarten Datum der Fahrzeugabholung ist eine Stornierung des Auto-Abo nicht mehr möglich.

 

D. Monatsentgelt 

1. Für die Überlassung der Nutzung des durch vehiClever bereitgestellten Fahrzeugs zahlt der Abonnent an ein monatliches Entgelt in der vertraglich vereinbarten Höhe. Dieses vertraglich vereinbarte monatliche vom Abonnenten geschuldete Entgelt setzt sich aus einem monatlichen Pauschalbetrag für die Fahrzeugmiete sowie weiterer vom Abonnenten gebuchten Zusatzleistungen, so genannte „Abo-Pakete“ zusammen. "Abo-Pakete" können im Buchungsprozess durch den Abonnenten ausgewählt und in Anspruch genommen werden. Je nach gewählter Zusatzleistung erfolgt die Berechnung einmalig (i.d.R. mit der ersten fälligen Zahlung) oder monatlich

wiederkehrend. Eine Anpassung der "Abo-Pakete" ist nach Erhalt der Bestätigung durch vehiClever und während der Vertragslaufzeit nicht möglich.

 

2. Für Abonnenten und Zusatzfahrer unter 23 Jahren kann eine gesonderte Gebühr in Höhe von 125 EUR brutto („Junge Fahrer“) erhoben werden. Diese Gebühr wird dem Abonnenten je Nutzer und je Nutzungsmonat berechnet und erstmals nach der Online-Buchung gesondert und dann wiederkehrend je Nutzungsmonat abgebucht.

 

3. Das monatliche Abonnement enthält ein Freikilometerpaket von 

  • 830 km pro Monat (im Abo-Paket „Basis“)

  • 1.500 km pro Monat (im Abo-Paket „Premuim“)

  • unbegrenzt (im Abo-Paket „Professional“)

 

Mehrkilometer, die die vertraglich vereinbarte Kilometerlaufleistung übersteigen, werden pauschal mit 0,45 EUR netto gesondert in Rechnung gestellt. Eine Anpassung des gebuchten Kilometerpakets nach Erhalt der Buchungsbestätigung während der Laufzeit ist nicht möglich. Ungenutzte Kilometer verfallen ersatzlos und können nicht in den darauffolgenden Monat übertragen werden. Für jeden Nutzungsmonat stehen ausschließlich die gebuchten monatlichen Kilometer zur Verfügung. Etwaige angefallene Mehrkilometer, die über die gebuchte Leistung hinausgehen, werden gemäß am Ende der Vertragslaufzeit abgerechnet.

 

4. Nach Vertragsende erfolgt durch vehiClever eine Endabrechnung des Vertrages. Bei einer Kündigung nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt eine taggenaue Abrechnung auf den Tag der tatsächlichen Fahrzeugrückgabe durch den Abonnenten und Fahrzeugentgegennahme an dem mit vehiClever vereinbarten Standort.

 

5. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

E. Kautionsleistung

Die vehiClever GmbH erhebt keine Kaution für das abonnierte Fahrzeug.

 

F. Zahlungsmodalitäten

1. Der Abonnent stimmt zu, dass ihm Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form an die im Buchungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden.

 

2. Die Abrechnung für den ersten Nutzungsmonat, inklusive aller in Anspruch genommener einmaliger Zusatzleistungen, erfolgt unmittelbar nach der Buchung des Abonnements. Die vehiClever GmbH ist durch den Erhalt dieser Vorauszahlung nicht zur Verzinsung verpflichtet. Jede weitere Abrechnung eines Nutzungsmonats, wird periodisch im Voraus berechnet. Der Abonnent erhält zu Beginn eines neuen Nutzungsmonats eine

Benachrichtigung per E-Mail über die fällige Zahlung. Die Zahlung wird unmittelbar zur Zahlung fällig oder vom

hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.

 

3. Für die Buchung eines Auto-Abso kann ein gültiges und von vehiClever akzeptiertes Zahlungsmittel im Online-Buchungsprozess hinterlegt werden. Firmenkreditkarten werden von VehiClever für das myVehiClever Auto-Abo nicht akzeptiert und können in dem Online-Buchungsprozess nicht als gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Der Abonnent autorisiert vehiClever sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte sowie sonstige Kosten und Gebühren (z.B. Miete, Einmalgebühren, Zusatzgebühren, Kaution etc.) von dem hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen. Der Abonnent bleibt für offene Beträge verantwortlich.

 

4. Kann eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden, weil das hinterlegte Zahlungsmittel keine ausreichende Deckung aufweist, abgelaufen ist oder eine Abbuchung aus anderen Gründen fehlschlägt, erhält der Abonnent von vehiClever eine E-Mail mit dem Hinweis zur Aktualisierung des Zahlungsmittels. Der Abonnent ist verpflichtet, umgehend ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen, von dem die vertraglich vereinbarten Entgelte eingezogen werden können.

 

G. Fahrzeugnutzung, Fahrzeugrückgabe

1. Das jeweilige Abonnement wird auf Basis einer Fahrzeugkategorie geschlossen. Dem Abonnenten wird für die Vertragslaufzeit ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Marke, Modell, Ausstattungslinie oder Farbe, es sei denn, das Abonnement wird über ein Wunschmodell abgeschlossen. In diesem Fall wählt der Abonnent ein Modell einer bestimmten Marke. Ein Anspruch auf eine bestimmte Modellvariante, Ausstattungslinie oder Farbe besteht auch bei einem Wunschmodell nicht.

 

2. Holt der Abonnent das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, bleibt der geschlossene Vertrag unberührt und wird nicht beendet. Das bereitgestellte Fahrzeug steht für 29 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Datum zur Abholung zur Verfügung. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Abholung durch den Abonnenten ist vehiClever berechtigt, den Vertrag mit Ablauf des ersten Abrechnungsmonats automatisch zu beenden ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

 

3. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich an den Abonnenten oder einen der berechtigren Fahrer und nur unter Vorlage der Buchungsbestätigung, des gültigen Personalausweis und der in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis. Kann der Abonnent diese Dokumente nicht vorlegen, erfolgt keine Fahrzeugübergabe. Für Zusatzfahrer müssen bei Fahrzeugübergabe der gültige Personalausweis und eine in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorliegen. Bei Buchung der Fahrzeugzustellung erfolgt die Bereitstellung des Fahrzeugs an dem in der Bestätigungsmail aufgeführten Übergabeort. Die vehiClever GmbH informiert den Abonnenten rechtzeitig über das Zeitfenster der Fahrzeugzustellung. Versäumt der Abonnent den Termin, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Zustellung. Wünscht der Abonnent eine erneute Zustellung, fallen hierfür zusätzliche Kosten in Höhe von 125 EUR und für jeden weiteren Zustellungsversuch der vehiClever GmbH zu Lasten des Abonnenten an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Gebührenpauschale. Der Abonnent erhält das Fahrzeug vollgetankt, es sei denn es ist im Mietvertrag etwas anderes vereinbart worden. Die Kosten für den Verbrauch während der Zustellungsfahrt werden nicht von vehiClever übernommen und sind als Teil der Zustellungsleistung vom Abonnenten zu tragen.

 

4. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des Vertragsgebiets betrieben werden. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie, nicht befahren werden dürfen: - für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern; -für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie ab der Kategorie Fullsize (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder: Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

 

5. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt zu den in der Rückgabebesätigung vereinbarten Rückgabekriterien über Ort, Datum und Uhrzeit. Der Abonnent ist bei der Fahrzeugrückgabe zur Anwesenheit verpflichtet, um gemeinsam mit einem vehiClever Mitarbeiter den Fahrzeugzustand im Rückgabeprotokoll ("Statement of Return") zu dokumentieren. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist ausgeschlossen und führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 125 EUR. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von VehiClever erhobene Gebührenpauschale.

 

6. Bei Buchung der Fahrzeugabholung erfolgt die Abholung des Fahrzeugs an dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Übergabeort. Dieser entspricht dem Ort der ursprünglichen Fahrzeugzustellung. Sollte eine Abholung von einem anderen Ort gewünscht werden, können zusätzliche Kosten in Höhe von 125 EUR anfallen. VehiClever informiert den Abonnenten rechtzeitig über das Zeitfenster der Fahrzeugabholung. Versäumt der Abonnent den Termin erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Fahrzeugabholung. Wünscht der Abonnent eine erneute Abholung, fallen hierfür erneut die oben genannten Pauschalkosten an. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Gebührenpauschale.

 

7. Das Fahrzeug ist vollgetankt und innen, sowie außen so gereinigt an vehiClever zu übergeben, dass der Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugrücknahme beurteilt werden kann. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, betankt vehiClever das Fahrzeug nach und stellt dem Abonnenten die Kosten plus eine einmalige Tankpauschale in Höhe von 15 EUR in Rechnung. Bei reinen Elektrofahrzeugen hat die Rückgabe mit einem Ladestand von mindestens 85% zu erfolgen, andernfalls wird eine einmalige Ladepauschale in Höhe von 15 EUR zum Aufladen des Fahrzeuges berechnet.

 

8. Werden während der Fahrzeugrückgabe bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs neue Schäden festgestellt, werden diese in einer Schadenmeldung dokumentiert. Die weitere Bearbeitung des Schadensfalles erfolgt gemäß Ziffer 12 der AVB. Eine Abrechnung der Schäden auf Basis der Preisliste für die direkte Schadenregulierung ist ausgeschlossen. Im Schadensfall gelten die entsprechenden Regelungen der AVB.

 

H. Fahrzeugtausch

1. Die vehiClever GmbH ist während der gesamten Vertragsdauer berechtigt, einen Fahrzeugtausch durchzuführen und dem Abonnenten ein anderes Fahrzeug aus der gleichen vertraglich vereinbarten Fahrzeugkategorie bereitzustellen. Mit einem erfolgten Fahrzeugtausch verlängert sich die Mindestvertragsdauer nicht.

 

2. Ist ein Fahrzeugdurchtausch fällig, vereinbart vehiClever mit dem Abonnenten hierfür mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 7 Tagen einen Termin an einer VehiClever Station. Der Abonnent ist verpflichtet den Termin wahrzunehmen und alle erforderlichen Maßnahmen für den Fahrzeugwechsel einzuhalten. Zu einem Fahrzeugtausch berechtigt sind alle zur Nutzung eingetragenen berechtigten Personen unter Vorlage des gültigen Ausweisdokuments sowie der, in der Bundesrepublik Deutschland, gültigen Fahrerlaubnis.

 

3. Bei einem Fahrzeugtausch ist das Fahrzeug vollgetankt und innen, sowie außen so gereinigt an vehiClever zu übergeben, dass der Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugrücknahme beurteilt werden kann.

 

4. Werden während der Fahrzeugrückgabe bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs neue Schäden festgestellt, werden diese in einer Schadenmeldung dokumentiert. Die weitere Bearbeitung des Schadensfalles erfolgt gemäß Ziffer 12 der AVB. Eine Abrechnung der Schäden auf Basis der Preisliste für die direkte Schadenregulierung ist ausgeschlossen. Im Schadensfall gelten die entsprechenden Regelungen der AVB.

 

5. Kommt der Abonnent der Aufforderung eines vereinbarten Termins für einen Fahrzeugtausch nicht oder nicht rechtzeitig nach, behält sich vehiClever das Recht vor, dem Abonnenten eine Gebühr in Höhe von 125 EUR je Vorgang, zu berechnen. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Gebühr. Unberührt davon besteht die Verpflichtung zum Fahrzeugdurchtausch unverändert fort.

 

6. Kommt der Abonnent seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nach, kann vehiClever den Vertrag außerordentlich kündigen.

 

7. Bei einem Fahrzeugtausch findet das optional zubuchbare Extra Zustellung & Abholung keine Anwendung.

 

I. Mitteilung zum Fahrzeugzustand

1. Zur Überprüfung des Fahrzeugzustands, der Fahrzeugsicherheit und der vertraglich vereinbarten Kilometerlaufleistung ist der Abonnent während der Vertragslaufzeit verpflichtet auf Aufforderung von vehiClever, Informationen über den Fahrzeugzustand (z.B. KM-Stand, Inspektionsfälligkeit, Neuschäden, Technische Mängel) an vehiClever zu übermitteln. Der Abonnent erhält eine Aufforderung per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Informationen sind innerhalb eines Zeitraums von 3 Kalendertagen ab Erhalt der Aufforderung an vehiClever zu übermitteln. Übermittelt der Abonnent die Informationen nicht oder nicht rechtzeitig, ist vehiClever berechtigt, dem Abonnenten eine neue Frist zur Erbringung der Informationen zu setzen. Kommt der Abonnent dieser zweiten Aufforderung nicht nach, ist VehiClever berechtigt, eine Gebühr, für die Kontaktaufnahme und manuelle Erfassungin Höhe von 45 EUR zu erheben. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Gebührenpauschale.

 

2. Die vehiClever GmbH ist ferner dazu berechtigt den Abonnenten auf Basis der übermittelten Informationen zu kontaktieren und jederzeit einen physischen Fahrzeugcheck, innerhalb von 10 Werktagen in einer durch vehiClever genannten Werkstatt zu veranlassen, um den Fahrzeugzustand und die Fahrzeugsicherheit zu überprüfen. Kommt der Abonnent der Aufforderung zu einem physischen Fahrzeugcheck nicht innerhalb der gesetzten Frist bzw. zu dem vereinbarten Termin nach, behält sich vehiClever das Recht vor, dem Abonnenten eine Gebühr in Höhe von 125 EUR in Rechnung zu stellen. Unberührt davon besteht die Verpflichtung zur Vorführung des Fahrzeugs in der vereinbarten Station unverändert fort. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Gebührenpauschale.

 

3. Die vehiClever GmbH verfügt zu jeder Zeit über ein Besichtigungsrecht, welches vehiClever oder einem von vehiClever bestimmten Partner das Recht einräumt, das vom Abonnenten genutzte Fahrzeug nach Ankündigung zu besichtigen. Der Abonnent ist bei Anforderung verpflichtet, den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen.

 

J. Haftung

1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen. Die vehiClever GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet vehiClever bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

 

2. Bei nur fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und dem Zweck des Vertrages ergeben, haftet vehiClever nur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden besteht in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts pro Schadensfall.

 

3. Der Abonnent haftet während der Mietzeit der vehiClever GmbH gegenüber für den Untergang des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Mietzeit entstehen, soweit der Abonnent oder der jeweilige Fahrer diese zu vertreten hat. Die Haftung des Abonnenten erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.

 

4. Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung haftet der Abonnent pro Schadenfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Abonnent haftet auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, die bei Benutzung des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei Nutzung des Fahrzeuges zu unerlaubten Zwecken entstehen. Hat der Abonnent sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und seine Obliegenheiten aus der Regelung zum Verhalten im Schadenfall verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt, es sei denn, die Obliegenheitsverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Verursacht der Abonnent den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Abonnent ebenfalls uneingeschränkt.

 

K. Vertragslaufzeit, Kündigung

1. Bei der Vertragslaufzeit wird zwischen Mindestlaufzeit und Laufzeitverlängerung unterschieden. Unter Mindestlaufzeit wird die vertraglich geregelte Laufzeit verstanden, für die das Fahrzeug vom Abonnenten mindestens abonniert werden muss. Der Abonnent wählt die Mindestlaufzeit im Buchungsprozess aus. Wird der Vertrag nicht nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, geht das Abonnement in die Laufzeitverlängerung über und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat.

 

2. Eine Kündigung durch den Abonnenten kann frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigung erfolgt mindestens in Textform per E-Mail an info@vehiClever mit einer Kündigungsfrist von 1 Arbeitstag. Der Abonnent stimmt einem Rückgabetermin und damit einer Kündigung des Abonnements zu. Dies stellt kein verbindliches Rückgabedatum dar. Die vehiClever GmbH klärt die Details der Fahrzeugrückgabe mit dem Abonnenten telefonisch oder per E-Mail ab und bestätigt den Termin zur Fahrzeugrückgabe per E-Mail. Nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindestvertraglaufzeit, erfolgt die Abrechnung taggenau mit Rückgabe des Fahrzeugs an vehiClever.

 

3. Die vehiClever GmbH ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen mit Wirkung zum Ablauf der bei Zugang der Kündigung aktuell laufenden Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen. Die Kündigung durch vehiClever hat dabei mindestens in Textform zu erfolgen. Eine Kündigung des Vertrages durch vehiClever ist jedoch frühestens nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit möglich.

 

4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch vehiClever liegt insbesondere vor, sofern: - das vom Abonnenten hinterlegte Zahlungsmittel nicht gedeckt ist; oder - der Abonnent für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist; oder - die Schadenquote an dem Fahrzeug unzumutbar ist; dies ist insbesondere bei einem Gesamtschaden in Höhe von 5.000,00 EUR (netto) der Fall, es sei denn, der Abonnent hat diesen Gesamtschaden nicht mindestens in einer Höhe von 5.000,00 EUR zu vertreten; oder - wesentliche Mängel / Schäden am Fahrzeug nicht unverzüglich an vehiClever gemeldet werden; oder - der Abonnent die Rechte von VehiClever dadurch in erheblichen Maße verletzt, dass er das Fahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet oder es unbefugt einer dritten Person überlässt und dieses Verhalten auch nach einer Abmahnung durch vehiClever fortsetzt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die fristlose außerordentliche Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist; oder - ein mit vehiClever vereinbarter Termin (z.B. Fahrzeugrückgabe, Fahrzeugbesichtigung, etc.) nicht wahrgenommen wird; oder - der Abonnent das Fahrzeug verbotswidrig im Ausland einsetzt; oder - die vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden und dadurch der Fahrzeugwert gemindert wird; oder - das Fahrzeug unbefugten Dritten zum Gebrauch überlassen wird; oder - der Abonnent wiederholt oder schwerwiegend gegen die AGB oder vehiClever AVB verstößt und dies nicht behebt.

 

5. Kündigt vehiClever den Vertrag, ist der Abonnent nach Erhalt der Kündigung verpflichtet, das jeweilige Fahrzeug binnen 48 Stunden, wenn nicht anders in Textform vereinbart, unter Berücksichtigung beschriebenen Regelungen zur Fahrzeugrückgabe, an vehiClever zurückzugeben. Die Rückgabe hat am vereinbarten Ort zu erfolgen. Kommt ein Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich vehiClever die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

 

6. Wird das Fahrzeug vom Abonnenten nicht fristgemäß zurückgegeben oder kann das Fahrzeug wegen eines Umstandes, den der Abonnent zu vertreten hat, bei diesem nicht vereinbarungsgemäß abgeholt und im Empfang genommen werden, ist vehiClever berechtigt, dem Abonnenten bis zur Rückgabe und/oder Rücknahme des Fahrzeuges für jeden Tag der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzungszeit den tagesanteiligen Betrag der Monatsmiete als Nutzungsentgelt zu berechnen und die durch die Rückgabeverzögerung und/oder Rücknahmeverhinderung verursachten zusätzlichen Kosten und entstandenen Schäden zu berechnen. Dem Abonnenten wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von vehiClever erhobene Schaden sowie Kosten.

 

7. Kündigt vehiClever außerordentlich und fristlos gegenüber dem Abonnenten, kann vehiClever vom Abonnenten den Schadenersatz verlangen, der vehiClever durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Kündigt der Abonnent außerordentlich fristlos vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit sein Auto-Abo werden ihm die vollen Kosten und Gebühren für die verbleibende Mindestlaufzeit berechnet. Weiterführende Ansprüche aus offenen Zahlungen und Schadensersatz sowie entgangener Gewinn bleiben unberührt bestehen. 

 

L. Datenschutz

1. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen wird auf die Datenschutzerklärung der VehiClever verwiesen, welche in der jeweils gültigen Fassung stets online auf der Webseite unter vehiClever.de/datenschutz eingesehen werden

kann.

 

M. Sonstige Bestimmungen

1. Andere individuelle oder mündliche Vereinbarungen zwischen dem Abonnenten und vehiClever gelten für dieses Produkt nicht.

 

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten entspricht. Dies gilt auch im Fall einer Vertragslücke.

 

3. Die vehiClever GmbH behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Leistungen in einer dem Abonnenten zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiterzuentwickeln und qualitativ zu verbessern. VehiClever behält sich zudem vor, diese AGB zu ändern, soweit dies für den Abonnenten zumutbar ist. Macht der Abonnent nach Bekanntgabe einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so gilt sein Einverständnis mit den Änderungen als erteilt. Die AGB in der jeweils gültigen Fassung können stets online auf der Webseite von vehiClever vehiClever.de/Rechtliches eingesehen werden.

 

4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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